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   BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83   

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https://dejure.org/1985,4902
BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 7/83 (https://dejure.org/1985,4902)
BSG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 9a RVs 7/83 (https://dejure.org/1985,4902)
BSG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 9a RVs 7/83 (https://dejure.org/1985,4902)
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Wird zitiert von ... (62)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 SB 75/19

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens aG; Anspruchsausschließendes

    Im Rahmen der Gleichstellung kam es dabei nicht auf die allgemeine Schwere des Leidens an, sondern darauf, ob die Auswirkungen der Störung auf das Gehvermögen funktionell denen der angeführten Personengruppen gleichzuachten waren (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 1985, Az.: 9a RVs 7/83, SozR 3870 § 3 Nr. 18), so dass der Behinderte sich nur unter ebenso großen Anstrengungen wie die Angehörigen der Beispielgruppen oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, Az.: B 9 SB 7/01 R, SozR 3-3250 § 69 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 11 SB 257/13

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "aG" - Gleichstellung mit Personengruppe der

    Dies folgt aus einem Vergleich mit den Regelbeispielen, die vornehmlich auf Schädigungen der unteren Extremitäten abstellen, die bewirken, dass Beine und Füße die ihnen zukommende Funktion der Fortbewegung nicht oder nur unter besonderen Erschwernissen erfüllen können (vgl. BSG, Urteile vom 8. Mai 1981 - 9 RVs 5/80 -, 6. November 1985 - 9a RVs 7/83 -, 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 - sowie 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - alle juris).

    Denn sie müsste den Kläger dann "nur noch" auf einem verkürzten Weg überwachen und leiten (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 6. November 1985 - 9 a RVs 7/83 - , vom 29. Januar 1992 - 9 a RVs 4/90 - , vom 13. Dezember 1994 - 9 RVs 3/94 - sowie vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - , in denen die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" nach Maßgabe der auch hier vorangestellten Kriterien jeweils verneint worden sind).

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Damit weist das Schwerbehindertenrecht, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1985 - 9a RVs 7/83 - (SozR 3870 § 3 Nr. 18) entschieden hat, die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises dem Rechtsgebiet zu, für das die Begünstigung allein Bedeutung hat.
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